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Vorsicht bei Geschäften im Internet

Im Zeitalter des Internets ist es für die jüngere Generation – aber immer mehr auch für ältere Leute – selbstverständlich, Einkäufe, Bestellungen und Verträge übers Internet abzuschließen. Doch dabei sollte einiges beachtet werden, damit man nicht auf Abzocker und Betrüger reinfällt.

Vorteile durch Onlinegeschäfte

Die Zeitersparnis, die schnelle und umfassende Angebotseinholung und der sich lohnende Preisvergleich überzeugen inzwischen auch die hartnäckigsten Kritiker des modernen Informations- und Kommunikationsmediums.

Wer sich kurz vor dem Urlaub noch schnell ein Buch für die Lektüre am Strand kaufen möchte oder den Urlaub an sich ohne Besuch des Reisebüros buchen möchte, hat im Internet die Qual der Wahl. Das einzige Problem ist oftmals, den nötigen Überblick zu behalten.

Probleme und Betrugsmaschen beim Kauf

Wenn es aber um die Bezahlung der Bestellungen geht, müssen die Verbraucher vorsichtig zu sein. Denn die angebotenen Bezahloptionen sind nicht immer verbraucherfreundlich. Die Kunden können eigentlich erwarten, dass sie die Rechnung erst bezahlen müssen, wenn sie die Ware auch erhalten haben oder die Leistung erbracht wurde. Meistens wird aber Vorkasse verlangt, sei es durch Kreditkarte, durch Überweisung oder durch Lastschrifteinzugsverfahren. Dadurch fängt für viele Kunden der Ärger an. Versprochene Lieferzeiten werden plötzlich nicht eingehalten, die gelieferte Ware ist defekt oder die Ware kommt im schlimmsten Fall gar nicht erst an. Noch häufiger sind die Beschwerden, die Verbraucher z.B. bei der Verbraucherschutzzentrale melden, hinsichtlich des sogenannten Lastschriftverfahrens, auch Einzugsermächtigung genannt.

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So wird vom Verkäufer einfach mal etwas mehr Geld abgebucht, als vereinbart. Auf Nachfrage wird dann auf Kleingedrucktes in den AGB verwiesen. Oder die vom Käufer akzeptierte Einmalzahlung entpuppt sich plötzlich als Abo mit monatlichen Kontobelastungen. Die vom Internetanbieter gebotenen Leistungen sind zudem oft völlig wertlos. Manchmal wird nur unsinniges Infomaterial in Form von Newsletter geliefert.

Was man im Betrugsfall tun sollte

Wer nun auf die Betrugsmasche reingefallen ist und verständlicherweise kein weiteres Geld zahlen will, braucht gute Nerven. Einschüchterungen in Form von Mahnbescheiden und Drohungen mit Inkasso-Büros sind mitunter an der Tagesordnung.

Hier muss der Betrogene Ruhe bewahren und keinesfalls Zahlungen leisten. Per Lastschrift eingezogene Geldbeträge können jederzeit mit einer Frist von 6 Wochen wieder zurückgeholt werden. Sicherheitshalber sollte gegenüber dem Internetanbieter innerhalb der ersten 2 Wochen Widerruf eingelegt werden. Danach kann immer noch problemlos die eigene Willenserklärung gem. § 119 BGB angefochten werden mit der Begründung, dass die Kosten für einen nicht ersichtlich waren, da sie nur „versteckt“ auftauchten oder weil mit kostenlosen Angeboten geworben wurde. Damit ist man rechtlich gesehen fast immer auf der sicheren Seite und muss auf Schreiben von Rechtsanwälten oder Inkassounternehmen nicht mehr reagieren.

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Besser ist es allerdings, bei Geschäften im Internet überhaupt keine Bankverbindungen preiszugeben und ganz konservativ erst dann eine Rechnung zu bezahlen, wenn die Leistung erbracht bzw. die Ware geliefert wurde. Auch auf die Seriosität der Onlineshops sollte geachtet werden. Hierfür können Gütesiegel und Erfahrungsberichte als Grundlage genommen werden.

Artikelbild: © Goodluz / Shutterstock