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Kfz-Kennzeichen: Was müssen Autofahrer beachten?

Für die meisten Autofahrer ist das Kfz-Kennzeichen nichts weiter als ein Schild, das zur Identifizierung ihres Fahrzeuges dient. Tatsächlich steckt viel mehr hinter diesem Nummernschild für Fahrzeuge. Autofahrer haben nicht nur die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu wählen, sie können es auf Wunsch auch kostenlos reservieren lassen. Kommt das Kfz-Kennzeichen allerdings abhanden, entstehen große Probleme für den Fahrzeughalter.

Wie sieht ein Kfz-Kennzeichen (mit EU-Kennung) aus?

Seit dem 1. November 2000 gibt es in Deutschland ausschließlich EU-Kennzeichen. Fahrzeughalter hatten zuvor beginnend mit dem 15. Januar 1995 die Möglichkeit, ein „Normales“ oder Euro-Kennzeichen zu wählen. Aufgrund der raschen Akzeptierung dieses neuen Kennzeichens wurde es einige Jahre später EU-weit eingeführt.

Der Aufbau des Kennzeichens ist immer derselbe: Das Schild beginnt mit der Städtekennung, die aus mindestens einem und maximal drei Buchstaben besteht. Dahinter befindet sich die Prüfplakette sowie das Dienstsiegel des Landkreises beziehungsweise zuständigen Stadt. Abschließend folgt die Erkennungsnummer, welche aus zwei beliebigen Buchstaben besteht sowie einer maximal vierstelligen Ziffernfolge. Die Erkennungsnummer darf zusammen mit der Städtekennung nicht mehr als acht Zeichen besitzen.

Innerhalb der EU gibt es leicht unterschiedliche EU-Kennzeichen. Während sie alle links den Buchstaben des Landes sowie das EU-Logo auf blauem Hintergrund besitzen, gibt es andere Unterschiede: Das belgische Kennzeichen hat eine rote Umrandung und rote Schrift, Luxemburg, Großbritannien, die Niederlande und Zypern haben eine schwarze Schrift auf gelbem Hintergrund und Österreich hat eine doppelt rote Umrandung.

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Wunschkennzeichen kostenlos reservieren

In Deutschland werden jedes Jahr Millionen neue Autoschilder vergeben. Für neue Autofahrer wird es somit zunehmend schwerer, das gewünschte Kennzeichen zu finden. Seit geraumer Zeit können sie ihre Chancen aber erhöhen: Bundesbürger haben nämlich die Möglichkeit, ihr Wunschkennzeichen direkt beim Kauf des Nummernschildes kostenlos zu reservieren. Durch die Online-Reservierung auf http://www.kroschke.de/shop/ sparen sich Autofahrer lange Wartezeiten oder einen weiteren Behördengang. Die Kosten für die Reservierung sind deutschlandweit einheitlich: Für die Kennzeichenreservierung fallen 2,60 Euro an, das Wunschkennzeichen kostet 10,20 Euro. Die Reservierungsgebühren fallen nur dann an, wenn das Wunschkennzeichen auch tatsächlich ausgestellt wird. Die Dauer der Reservierung hängt von der jeweiligen Zulassungsstelle ab: Einige können ein Kennzeichen fünf Tage lang reservieren, andere 90 Tage lang. Nicht erlaubt sind Buchstaben-Kombinationen mit nationalsozialistischem Hintergrund: HJ, NS, KZ, SA und SS.

Kennzeichenmitnahme beim Fahrzeugwechsel

Wer sein aktuelles Fahrzeug außer Betrieb setzt und einen neuen Pkw zulassen möchte, kann das bisherige Kennzeichen weiter nutzen. Nicht möglich ist es aber, das bestehende Kennzeichen bei einem Umzug in eine andere Stadt oder anderes Bundesland zu verwenden. Verkehrsminister Peter Ramsauer will das nun ändern, um Bürokratie abzubauen. Bereits zum 1. Juli 2014 soll die neue Regelung in Kraft treten, wenn der Bundesrat zustimmt. Einige Länder wie Hessen und Schleswig-Holstein erlauben bereits die „Mitnahme des Kennzeichens“.

Laut dem Ministerium wechselten im Jahr 2012 mehr als 600.000 Fahrzeughalter bundesweit in einen anderen Zulassungsbezirk. Dadurch entstehen jährlich Kosten und Zeitaufwand für Autofahrer sowie unnötige Bürokratie.

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Verbraucher stellen sich bei der Gesetzesänderung berechtigt die Frage, ob für sie nicht doch Kosten entstehen. Dies dementierte das Verkehrsministerium: Ihren Angaben zufolge werden die Tarife weiterhin nach dem Wohnort ermittelt.

Wenn das Kennzeichen gestohlen wird

Betrüger manipulieren nicht nur gerne die Tachos von Pkws, sondern gehen auch gerne auf die Jagd nach fremden Nummernschildern. Das Problem für Autofahrer: Ihre Kennzeichen sind ein leichtes Opfer. Bereits ein beherzter Handgriff reicht aus, um die Schilder aus der Plastikhalterung zu reißen. Allein im letzten Jahr gab es täglich 440 solche Fälle. In seltenen Fällen handelt es sich lediglich um einen Streich und wer Glück hat, findet sein Kennzeichen wenige Meter weiter in einem Gebüsch.

Ist das Kennzeichen wirklich gestohlen worden, bleibt das Auto stehen und der Betroffene sollte umgehend zur nächsten Polizeiwache gehen. Der Diebstahl muss dort persönlich gemeldet werden. Nachdem die Polizei eine Anzeige-Bestätigung ausgestellt hat, kann man damit zur Kfz-Zulassungsstelle und sich neue Kennzeichen aushändigen lassen.

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Wer den Diebstahl nicht anzeigt, bleibt auf den Kosten sitzen – und die sind nicht günstig. Es fallen etwa 35 Euro Verwaltungsgebühren sowie 25 Euro für die Prägung neuer Nummernschilder an. Für ein Wunschkennzeichen fallen, wie oben erwähnt, zusätzlich 10,20 Euro an.

Nicht vergessen: Bei dem ganzen Aufwand muss natürlich auch die Versicherung informiert und das gestohlene Kennzeichen gesperrt werden lassen. Ansonsten könnte sich der Dieb Ihre Teilkasko oder Vollkaskoversicherung bei einem Unfall zunutze machen.

Artikelbild: © qvist / Shutterstock

Eine Antwort auf „Kfz-Kennzeichen: Was müssen Autofahrer beachten?“

Meiner Meinung nach ist es sehr gut,dass die Kennzeichen erfunden wurden, da man die Fahrer immer erkennen kann woher er kommt bzw. wo die Wohnen also gemeint ist hier die Stadt.

MfG Vitali

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