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Kündigungsschreiben wegen Jobwechsel

Zu Beginn des Jahres nimmt sich jeder Mensch einiges für sein Leben vor: Gesünder Essen, dem Rauchen endlich ein Ende setzen oder gar einen besseren Job finden. Die eigene berufliche Situation wird immer häufiger hinterfragt. Wer mit seiner aktuellen Position nicht mehr zufrieden ist, sollte sich nach alternativen umsehen. Dann macht arbeiten wieder Spaß – und das fördert letztendlich die Gesundheit. Vor dem Start in eine neue Arbeitswelt muss man sich allerdings von dem aktuellen Unternehmen verabschieden: Nachfolgend gibt es praktische Tipps, was man beim Jobwechsel beachten muss, wie man richtig kündigt und sein Kündigungsschreiben verfasst.

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Der letzte Eindruck

Wert seine Firma freiwillig verlässt, der sollte einen guten letzten Eindruck machen, um die bisher gute Beziehung zu wahren. Schließlich weiß man nie, wann man diese wieder benötigen wird. Der letzte Eindruck sollte aber auch dann gut sein, wenn man die Firma verlässt, weil man sich aus diversen Gründen nicht mehr wohlfühlt. Wer seinen professionellen Ruf wahren möchte, geht souverän vor und bleibt stets fair. Öffentliches Lästern auf sozialen Netzwerken ist ein absolutes Tabu – auch nach der Kündigung – hier kann es unter Umständen zu Unterlassungsansprüchen kommen. Wer seinen Frust dennoch äußern möchte, kann Portale zur Arbeitgeberbewertung nutzen – die Bewertungen erfolgen völlig anonym. Dennoch müssen die Bewertungen wahrheitsgemäß sein, ansonsten begehen die Bewerter Rufmord.

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Wenn die Kollegen neugierig werden

Die Kollegen sind zum Teil sehr neugierige Gesellen, die schnell von dem Jobwechsel Wind bekommen. Halten Sie an Ihren Gedanken fest, bis der Vertrag wirklich unterschrieben ist. Gerade dann, wenn der neue Arbeitgeber wünscht, die Prozedur noch geheim zu halten, sollte man das Geheimnis nicht preisgeben. Wer das Vertrauensverhältnis so früh bricht, kann damit rechnen, dass es nicht zu einer rosigen Zusammenarbeit kommen wird.

Auch nach dem Jobwechsel oder der Bekanntgabe sollte man darauf achten, was man Führungskräften, Personalleitern und Arbeitskollegen erzählt. Viele dieser Menschen kennen Kollegen derselben Branche – negative Äußerungen sprechen sich schnell rum und können dem zukünftigen Job schaden. Beim Thema Geld gilt ohnehin absolute Schweigepflicht: Wer nach dem Gehalt gefragt wird, sollte nicht antworten.

Rechtzeitig kündigen

Das Arbeitsverhältnis wird ohne Wenn und Aber schriftlich gekündigt und bei der Personalabteilung am besten persönlich abgegeben. Das Schreiben sollte das aktuelle Datum tragen und in zwei Exemplaren vorliegen: Eines bleibt in der Firma, das andere wird unterschrieben nach Hause genommen.

Bei der Kündigungsfrist gelten die Fristen des im Paragrafen 622, Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegten Termine: Bei einem zwei- bis vierjährigen Arbeitsverhältnis gilt also eine einmonatige Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats. Diese Kündigungsfrist gilt für Arbeitgeber, Arbeitnehmer können auch zum 15. des Monats kündigen.

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Diese Fristen sind allerdings selten die Regel, der Grund: In Arbeitsverträgen werden spezielle Kündigungsfristen vereinbart, die die gesetzlichen Fristen ersetzen. Spezielle Fristen gelten auch bei Tarifverträgen: Arbeitnehmer sollten im Zweifelsfall bei der Gewerkschaft oder dem Betriebsrat nachfragen.

Auf Tricks verzichten

Wer die letzten Tage am Arbeitsplatz nach der Kündigung nicht mehr aushält, der wählt nicht selten verzweifelte und absolut nicht angebrachte Methoden, um diese Zeit zu verkürzen. Ein absolutes No-Go ist das Einreichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wer in dieser Zeit bereits beim neuen Arbeitgeber arbeitet und bei den Sozialversicherungsträgern auffällt, riskiert großen Ärger mit den Versicherungen und natürlich beiden Arbeitgebern. Wer krankgeschrieben ist, darf nicht arbeiten. Die Konsequenzen sind noch problematischer, wenn in dieser Zeit ein Arbeitsunfall geschieht: Der Betroffene ist nicht versichert und erhält somit kein Krankengeld.

Die Zeit nach der Kündigung

Nach einer Kündigung verlassen nur die Wenigsten umgehen ihren Arbeitsplatz, häufig müssen sie noch einige Wochen oder Monate am alten Arbeitsplatz verbringen. In dieser Zeit muss man sich exemplarisch verhalten und keinen schlechten Eindruck hinterlassen. Das bedeutet: Weiterhin normal arbeiten und Engagement zeigen, auch wenn das unter Umständen schwerfällt. Wenn ein Nachfolger bestimmt ist, müssen viele Arbeitnehmer diesen auf den neuen Arbeitsplatz vorbereiten. Das Erklären der Arbeitsabläufe kann mühselig sein, sind aber absolut notwendig.

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Wie zuvor erwähnt, sind negative Äußerungen über den Arbeitgeber absolut tabu. Sie können der Karriere ernsthafte Schäden zufügen. Außerdem: Kümmern sie sich nicht in den letzten Tagen um Ihr Arbeitszeugnis. Sagen Sie dem Arbeitgeber bei der Kündigung, dass er das Zeugnis möglichst frühzeitig ausstellen soll. Am letzten Tag schließlich können Sie sich von den Kollegen verabschieden, tauschen Sie Kontaktdaten mit Ihnen aus, um positiv im Gedächtnis zu verbleiben. Mit einem solchen stilvollen Abgang wird das zufällige Treffen auf der Straße nicht merkwürdig, stattdessen begrüßt man sich mit einem freundlichen „Hallo“ und redet über die vergangenen Tage im Büro.

Artikelbild: © ollyy / Shutterstock