Im Leben eines Menschen kann es früher oder später zu einer Situation kommen, in der man selbst nicht mehr wichtige Entscheidungen treffen kann. Damit diese Entscheidungen zur eigenen Zufriedenheit getroffen werden, sollte jeder Mensch in seinen gesunden Tagen eine passende Vorsorge treffen.
Der Fall des mehrfachen Formel–1-Weltmeisters Michael Schumacher hat auf drastische Weise gezeigt, wie rapide ein Mensch in eine Situation gelangen kann, in der er nicht länger handlungsfähig ist. Neben Unfällen kann aber auch eine plötzliche Krankheit wie Alzheimer oder Demenz die simple und menschliche Fähigkeit, selbst Entscheidungen zu treffen, unmöglich machen. Mit einer Vorsorgevollmacht soll man, wie der Name bereits verrät, für eine solche Situation vorsorgen.
Definition der Vorsorgevollmacht
Wie zuvor beschrieben, kann es im Leben eines Menschen zu vielen Situationen kommen, die ihm seine Entscheidungsfreiheit buchstäblich stehlen. Um wichtige Entscheidungen persönlicher und finanzieller Natur zu regeln, kann man mit einer Vorsorgevollmacht diese Beschlüsse an eine andere Person übergeben. Eine solche Vollmacht muss schriftlich erstellt werden. Kostenlose Vorlagen für eine Vorsorgevollmacht gibt es im Internet. In dem Schreiben muss der Bevollmächtigte schriftlich genannt sein, sicherheitshalber mit allen persönlichen Daten, also Vor- und Nachname, Adresse sowie Geburtsdatum.
In der Vorsorgevollmacht kann man Entscheidungen zu folgenden Bereichen treffen:
- Vermögensverwaltung sowie Rechtsgeschäfte in Vermögensangelegenheiten
- Gesundheitssorge und Pflegebedürftigkeit
- Post- und Fernmeldeverkehr und Behörden
- Aufenthalt- und Wohnungsangelegenheiten
- Todesfall
Der Vollmachtgeber muss zur Erklärung und Widerruf der Vollmacht geschäftsfähig sein. Sollte es zu einem späteren Zeitpunkt zur Geschäftsunfähigkeit kommen, erlöscht die Vollmacht nicht.
Patienten- oder Betreuungsverfügung als Alternative zur Vollmacht
Eine Alternative zur Vorsorgevollmacht ist die Patienten- oder Betreuungsverfügung. Auch erklärt der Name bereits, worum es sich handelt:
- Betreuungsverfügung: Bei dieser Willensäußerung kann man der Person seines Vertrauens Wünsche oder Vorschläge rund um die eigene Betreuung hinterlassen, falls es irgendwann Mal zu diesem Szenario kommt. Im Vergleich zur Vorsorgevollmacht kontrolliert das Betreuungsgericht die Betreuungsverfügung. Eine Betreuungsverfügung kann durchaus zusammen mit einer Vorsorgevollmacht erstellt werden, um eine Unwirksamkeit einzelner Punkte zu eliminieren. Einen Vordruck für die Betreuungsverfügung gibt es hier beim Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz (PDF; 20 KB). Nach der Erstellung der Betreuungsverfügung sollte sie so aufbewahrt werden, dass Angehörige und Betroffene jederzeit Zugriff haben.
- Patientenverfügung: In diesem Schreiben kann man regeln, welche ärztliche Maßnahmen zur medizinischen Versorgung erwünscht sind und welche man ablehnt. So kann man sein Selbstbestimmungsrecht ausüben, für den Fall, dass nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit diese Möglichkeit nicht mehr besteht.
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