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Versicherung gegen Sturm und Flut

Vor 50 Jahren herrschte in Norddeutschland eine Flutkatastrophe, die nach heutigen Preisen einen Schaden in Höhe von bis zu 4 Milliarden EUR verursacht hätte. 1962 gab es allerdings fast keine Versicherung gegen die Sturmflut. Laut dem Bund der Versicherten e.V. sind viele Einwohner an der Elbe gegen Hochwasser gut geschützt. Kommt es jedoch zu einer Sturmflut, erhalten die Bewohner kein Geld. Sturmfluten werden derzeit von keiner Versicherung, nicht einmal der Elementarschadenversicherung, abgesichert. Wie sieht es mit der Hausratversicherung aus?

Wofür haftet die Hausratversicherung?

Diese Versicherung haftet lediglich für Schäden, die innerhalb eines geschlossenen Gebäudes entstehen. Schäden durch Leitungswasser, Feuer, hagel, Vandalismus und Sturm werden durch die Hausratversicherung abgedeckt. Beim Sturm gibt es jedoch das Problem, dass mindestens die Windstärke 8 das eigene Haus beschädigen muss, bevor die Versicherung für den Schaden aufkommt. Der komplette Hausrat, zu dem Möbel, Wäsche sowie Elektrogeräte gehören, sind komplett versichert. Eine Versicherung gegen Hochwasser kann in der Regel nur dann abgeschlossen werden, wenn in den letzten 5 bis 10 Jahren kein Schaden durch Hochwasser entstanden ist.

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Die Wohngebäudeversicherung

Normalerweise haftet die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Gebäude, wozu auch fest eingebaute Gegenstände gehören. Auch Schäden, die durch entwurzelte Bäume entstehen, sind mitversichert. Sollte der Baum allerdings auf das Nachbargrundstück fallen und Schaden anrichten, zahlt die Privathaftpflichtversicherung, falls nachgewiesen werden kann, dass der Hausbesitzer den Baum nicht regelmäßig kontrolliert hat.

Versicherung vor Sturmflut durch Wohngebäudeversicherung

Fünf Jahrzehnte nach der Katastrophe in Norddeutschland hat sich leider nicht viel geändert, denn nach wie vor gibt es keine Versicherung für diese unangenehme Naturkatastrophe. Das Unternehmen Aon Benfield hat allerdings ein Modell entwickelt, mit dessen Hilfe Sturmflutrisiken berechnet werden können und diese somit versicherbar macht. In einigen Firmenpolicen sind Sturmflutschäden laut dem Unternehmen versicherbar.

Für Privatkunden sei das Thema nicht versicherbar gewesen, weil es zu wenige historische Schäden gab und somit der Prämienbedarf nicht kalkulierbar war. Jan-Oliver Thofern, Vorsitzender der Geschäftsführung der deutschen Aon Benfield, hat im Auftrag des Versicherungsverbands GDV nun ein Modell entwickelt, um den Schaden kalkulieren zu können. Laut Thofern wird können in Zukunft Deckungskonzepte für die Industrie sowie Privathaushalte entwickelt werden. Der Experte erwartet allerdings keine Sturmflutversicherungen, sondern eine Ergänzung zu der bereits bestehenden Wohngebäudeversicherung, wo lediglich Gefahren wie Hagelschaden und Hochwasser versichert werden.

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Die Versicherung gegen Elementarschäden

Schäden, die durch Überschwemmungen, starken Regen oder auch Schneelast entstehen, muss zusätzlich eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherung haftet für Schäden, die durch Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben sowie Schneedruck oder Lawinen entstehen. Problematisch wird es allerdings beim Abschluss der Versicherung. Da in den letzten Jahren die Hochwasserschäden rapide zugenommen haben, erhalten Personen, die in einem Risikogebiet wohnen, oftmals überhaupt keine Versicherung mehr.

Damit die Versicherung den Schadenfall abschätzen kann, prüfen sie bei neuen Verträgen, ob der Kunde in einem von Hochwasser bedrohtem Gebiet wohnt. Dabei verwenden die Versicherungen das Computerprogramm ZÜRS (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen), welches genau überprüft, wie hoch die Gefährdungsklasse des Antragstellers ist. Die Gefährdungsklasse reicht von 1 (unbedenklich) bis 4 (hohes Risiko). Wer in den ersten beiden Klassen eingestuft wird, hat eine Chance, eine Versicherung zu erhalten. Bei der Einstufung in Klasse 3 wird der Vertragsabschluss fast unmöglich. Um genau diese Menschen vor dem Ruin zu schützen, fordert der Bund der Versicherten die Einführung einer Pflichtversicherung. Diese sieht vor, dass jeder Bundesbürger in einen „Topf“ zahlt, aus diesem von Naturkatastrophen betroffene Menschen Geld für die Restauration ihrer beschädigten Gebäude erhalten.

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Artikelbild: © Zacarias Pereira da Mata / Shutterstock