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Motorradversicherung – sicher auf zwei Rädern unterwegs

Jeder Motorradfahrer muss sich genauso wie alle anderen Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsregeln halten. Bereits vor der ersten Fahrt beginnt dies mit einem ausreichenden Versicherungsschutz. Kluge Biker, die die richtige Versicherung wählen und die Tarife online vergleichen, können durchaus viel Geld sparen. Wer günstige Motorradversicherungen online testen will, dem stehen im Internet zahlreiche Vergleichsrechner zur Verfügung.

Wie auch bei der Autoversicherung gibt es bei den Motorradversicherungen zahlreiche Tarife, Versicherungsarten, Anbieter und Prämien, die sich oftmals grundlegend voneinander unterscheiden. Aus diesem Grund lohnt es sich vorab umfassend mit dem Thema zu beschäftigen und mithilfe von Vergleichsrechnern die zahlreichen Angebote zu vergleichen.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist sowohl für Motorräder als auch Automobile gesetzlich vorgeschrieben und ein absoluter Basisschutz. Bei Bedarf kann dieser mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung erweitert werden, dazu später mehr. Ohne Haftpflichtversicherung kann ein Unfall, bei dem Schäden an anderen Fahrzeugen oder gar Personen entstanden sind, den finanziellen Ruin des Schuldigen bedeuten, da er die Kosten selbst tragen müsste. Der Basisschutz übernimmt allerdings alle Kosten für entstandene Schäden an fremden Fahrzeugen und Personen. Dennoch sollte man darauf achten, dass die Versicherungssumme hoch genug ist.

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In der Regel unterscheidet man zwischen drei Arten von Haftpflichtversicherungen. Die erste Variante verfügt über die gesetzliche Mindestdeckung von einer Million EUR für Personenschäden, 400.000 Euro für Sachschäden und 40.000 Euro für Vermögensschäden. Die Versicherungssumme für Personen ist immer die höchste, da die Krankenhausgebühren sehr hoch ausfallen können. Die zweite Variante, die Pauschalabdeckung, verfügt über eine Deckungssumme in Höhe von zwei Millionen EUR. Bei der dritten Variante verfügt der Versicherte über eine unbegrenzte Deckung für Vermögens- und Sachschäden, Personenschäden sind bis 7,5 Millionen Euro versichert.

Bevor es zum Abschluss eines Versicherungsvertrages kommt, sollte man darauf achten, dass der Versicherte eine Obliegenheitsklausel einhalten muss. Diese tritt dann in Kraft, wenn der Versicherte seine Pflichten missachtet. In diesem Fall wird die Leistung auf die Mindestdeckung gesenkt. Zur Misachtung führen nicht gezahlte Beiträge oder auch Fahrten unter Alkoholeinfluss.

Teilkaskoversicherung

Fachleute empfehlen neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung die optionale Teilkaskoversicherung. Im Vergleich zum Basisschutz der Haftpflichtversicherung ist man zusätzlich gegen Diebstahl, Schäden durch Brand, Hagel, Unfallflucht sowie Glasbruch geschützt. Besonders wichtig ist zudem die Versicherung durch Schäden bei Unwetter sowie Wildunfälle. Schließlich sind Unfälle mit Haarwild keine Seltenheit und die Kosten des beschädigten Motorrads sind oftmals so hoch, dass man ein neues Gerät anschaffen muss.

Ebenfalls abgesichert ist ein Schaden, an den die wenigsten denken. Sollte bei einer Probefahrt das Motorrad entwendet werden, zahlt die Versicherung für den Schaden. Für diesen Sonderfall ist die Versicherung allerdings nur zur Zahlung bereit, wenn der Eigentümer oder Händler des Motorrads dem Käufer das Motorrad für einen bestimmten Zeitraum geliehen hat, für eine zeitlich limitierte Probefahrt beispielsweise.

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Vollkaskoversicherung

Der beste Schutz in puncto Versicherung für jeden Motorradfahrer bildet die Vollkaskoversicherung. Neben den oben genannten Leistungen bietet diese zusätzliche Leistungen an, wie etwa die Entschädigung bei selbst verschuldeten Unfällen. Dazu zählen sowohl Unfälle mit Wildtieren als auch Totalschäden. Ebenso ein Motorrad, welches mehr als sieben Jahre nicht angemeldet war, ist mit dieser Versicherung abgedeckt. Der einzige Nachteil dieser Versicherung ist der hohe Preis. Aus diesem Grund muss jeder Motorradfahrer im Vorfeld entscheiden, welche Versicherung für ihn die rentabelste ist.

Motorradversicherung wechseln

Der Wechsel der Versicherungsgesellschaft kann grundsätzlich zum Ende des Versicherungsjahres erfolgen. Dabei muss man auf die Kündigungsfrist achten, die in der Regel einen Monat beträgt. Die Kündigung wird bis spätestens den 30. November schriftlich eingereicht. Ein Sonderkündigungsrecht steht allen Kunden zur Verfügung, wenn zuvor ein Schaden entstanden ist oder die Versicherung die Beiträge ohne Grund erhöht hat.

Ebenfalls möglich ist die Kündigung nach einer zu Unrecht abgelehnten Leistungspflicht. Bei einer Sofortkündigung kann der Versicherte normalerweise seine geleisteten Beiträge zurückerstatten lassen. Bevor man sich für eine neue Versicherung entscheidet, sollte man günstige Motorradversicherungen online testen. Die zahlreichen Angebote und Tarife der Versicherungen können online mit Vergleichsrechnern verglichen werden.

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Artikelbild: © Dudarev Mikhail / Shutterstock