Die private Krankenversicherung verspricht oftmals bessere Konditionen und Leistungen. Wer jedoch mit diesen nicht zufrieden ist, würde gerne wieder zur gesetzlichen Versicherung wechseln. Leider ist das nicht ganz so einfach möglich, denn es müssen zahlreiche Hürden überwunden werden, bis es so weit ist.
Immer wieder liest man im Internet, wie gut der Wechsel zur privaten Krankenversicherung sein kann. Beim Hausarzt wird man bevorzugt, im Krankenhaus gibt es auf Wunsch ein Einzelzimmer und sogar die Medikamente sind besser. Diese zusätzlichen Leistungen kosten allerdings und viele Versicherte verzichten auf viele Privilegien, nur um die private Krankenversicherung zahlen zu können. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass immer mehr Privatpatienten zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln wollen. Der Hauptgrund sind die teilweise drastischen Beitragserhöhungen von bis zu 30 Prozent. Der Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung wird leider nicht ausreichend dokumentiert.
Beitragserhöhungen sorgen für Wechselbereitschaft
Die private Krankenversicherung gerät immer mehr in Kritik. Den Angaben von Verbraucherschutzzentralen (VZBV) zufolge soll es Beitragserhöhungen von bis zu 60 Prozent geben, durchschnittlich lieg die Erhöhung bei rund 24 Prozent. Der Wechsel zu einem günstigeren Tarif ist ebenfalls nicht ohne Hürden möglich.
Seit Beginn des Jahres wurden etwa 140 Beschwerden von Privatversicherten im gesamten Bundesgebiet eingereicht. Dabei gab es hauptsächlich Probleme durch Beitragserhöhungen sowie beim Wechsel in einen günstigeren Tarif. Für ältere Menschen können derart extreme Beitragserhöhungen existenzbedrohend sein. Dies zeigt der Fall einer 59-Jährigen, die einen monatlichen Beitrag von 1.095 Euro zahlen muss. Wenn die Beiträge nicht mehr gezahlt werden können, ist der Paragraf 204 im Versicherungsvertragsgesetz äußerst praktisch. Innerhalb der Versicherungsgesellschaft kann man nämlich mit seiner Hilfe zu einem günstigeren Tarif wechseln. Leider ist auch dieser Wechsel oftmals mit Schwierigkeiten verbunden.
Ein Jahr unter der Versicherungspflichtgrenze
Um in die gesetzliche Krankenversicherung zurück wechseln zu können, muss man zunächst unter die Versicherungspflichtgrenze fallen. Diese liegt in diesem Jahr bei 50.850 Euro. Dieser Betrag wird fast jedes Jahr angehoben, aus diesem Grund sind die Chancen für einen Wechsel recht gut. Optional könnte man auch weniger arbeiten und damit weniger verdienen, doch diese Maßnahme ist für die meisten Menschen zu extrem. Fällt man erst einmal unter die Versicherungspflichtgrenze, dann kann man von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Dabei kann man von einem Monat auf den nächsten von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung wechseln. Hat man den Wechsel vollzogen, ist man allerdings noch nicht ganz sicher. Denn man muss mindestens ein volles Jahr unter der Versicherungspflichtgrenze bleiben, ansonsten landet man automatisch wieder in der privaten Krankenversicherung.
Wechsel zur GKV ab 55 Jahren nicht möglich
Selbstständige haben es beim Wechsel zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung noch schwerer. Nur durch Aufgabe ihrer Selbstständigkeit können sie zurückwechseln, allerdings auch dann nur, wenn ihre neue Arbeit unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Auch Hartz-IV-Empfänger haben kein Sonderrecht in die GKV zu wechseln, obwohl sie sich immer unter der Versicherungspflichtgrenze befinden. Für einen Menschen über 55 Jahren ist der Wechsel zurück zur gesetzlichen Krankenversicherung fast unmöglich. Ausnahmen können ausschließlich mithilfe von Experten geklärt und auch durchgeführt werden. Rentner haben allerdings keine Möglichkeiten zum Wechsel von der PKV in die GKV. Mit dieser Regelung wollte die Bundesregierung vermeiden, dass sich die Bundesbürger im jungen Alter günstig in der privaten Krankenversicherung versichern und später, wenn die PKV zu teuer wird, zurück wechseln.
Basistarif als Ausweg
Vielen Versicherten bleibt nur noch eine Option: In einen günstigeren Tarif wechseln oder den aktuellen Tarif der privaten Krankenversicherung abzuspecken. Der Wechsel zum Basistarif ist ebenfalls eine Möglichkeit. Dieser liegt derzeit bei stolzen 593 Euro, doch die Mehrzahl der Versicherten zahlt viel weniger. Zudem besteht die Möglichkeit diesen Betrag bei Bedürftigkeit zu halbieren, wobei er dabei von den Jobcentern übernommen wird.
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