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Fehler & Schummeleien bei der Steuererklärung: Welche Konsequenzen drohen?

Es gibt Fehler, die einer Person teuer zu stehen kommen. Dazu gehören insbesondere Fehler – absichtlich oder nicht – in der Steuererklärung. Welche Konsequenzen für Betroffene gelten, erklären wir im Anschluss.

Fehler passieren, schließlich sind wir alle Menschen. Doch gerade in der Steuererklärung haben diese Fehler ernstzunehmende Konsequenzen. Eine Steuererklärung muss zu einhundert Prozent korrekt sein. Fehler kann man weder auf sein fehlendes Wissen noch das Steuerprogramm abwälzen.

Fall Uli Hoeneß sorgt für Aufregen

2013 sorgte die Selbstanzeige von dem ehemaligen Bayern-Chef Uli Hoeneß für viel Wirbel. Entgegen der allgemeinen Behauptung, versuchen nicht nur Wohlhabende, ihre Abgaben an das Finanzamt zu reduzieren. Die Steuervermeidung ist ein Sport, der von Groß und Klein betrieben wird. Dazu ist er ein äußerst riskanter Sport.

Selbstanzeigen durch Steuersünder bei Finanzbehörden 2013 (Quelle: Finanzministerien der Länder)
Anzahl der Selbstanzeigen durch Steuersünder bei den Finanzbehörden in Deutschland nach Bundesländern im Jahr 2013*
Daten
Baden-Württemberg 5.185
Nordrhein-Westfalen 3.531
Bayern 2.622
Niedersachsen** 2.330
Hessen 2.229
Rheinland-Pfalz 2.012
Berlin 695
Hamburg 495
Schleswig-Holstein 365
Saarland 260
Bremen 167
Sachsen 94
Brandenburg 76
Thüringen 54
Sachsen-Anhalt 21
Mecklenburg-Vorpommern 20
* Stand der Daten: bis einschließlich 31. Oktober 2013.
** Niedersachsen trennt nicht die Selbstanzeigen wegen hinterzogener Kapitalertragsteuer von anderen Selbstanzeigen zur Korrektur der Steuererklärung.
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Die obige Tabelle zeigt die Anzahl der Selbstanzeigen durch deutsche Steuersünder, geordnet nach Bundesländern. Auffällig ist die niedrige Quote im Norden und Osten Deutschlands, wo es sehr wenige Selbstanzeigen gab. Interessant ist auch die Anzahl der Selbstanzeigen im Vergleich zu den Vorjahren:

  • 2010: 27.519
  • 2011: 4.835
  • 2012: 8.076
  • 2013: 26.000

Nach dem extremen Rückgang im Jahr 2011 stieg die Anzahl der Selbstanzeigen 2013 wieder auf das Niveau von 2011 an – unter Umständen durch Fall Uli Hoeneß ausgelöst.

Die Folgen einer falschen Steuererklärung

Grundsätzlich müssen Fehler in einer Steuererklärung korrigiert werden, auch dann, wenn man sie später entdeckt. Für jede Steuererklärung gilt eine vierjährige Verjährungsfrist. Wird diese missachtet, drohen große Probleme, wie in diesem Beispiel zu erfahren ist.

In dem verlinkten Fall betrieb ein Ehepaar gemeinsam eine Arztpraxis, für dessen es eine Gewinnfeststellungserklärung abgab. In der Steuererklärung wurde der Gewinn jedem Ehegatten genau zur Hälfte zugerechnet. Zusätzlich gab das Ehepaar eine Einkommenssteuererklärung ab, in der der Gewinnanteil der Ehefrau absichtlich zu niedrig war. Erst fünf Jahre später bemerkte die Behörde das Problem und korrigierte den Einkommensteuerbescheid – zulasten des Ehepaars natürlich. Sie waren davon überzeugt, dass die vierjährige Festsetzungsverjährung eingetreten war. Für diese gibt es aber Ausnahmen:

  • Die Festsetzungsverjährung beträgt im Streitfall fünf Jahre, da eine leichtfertige Steuerverkürzung vorlag.
  • Bei einer Steuerhinterziehung verlängert sich die Frist auf zehn Jahre.
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Für eine Steuerhinterziehung ab einem Betrag von 50.000 Euro fällt eine Geldstrafe an. Ab 100.000 Euro droht bereits die Freiheitsstrafe. Gerichte halten Freiheitsstrafen von über zwei Jahren ab einem Betrag von einer Million Euro für angemessen. Zudem gibt es keine Aussetzung zur Bewährung.

5 klassische Schummeleien bei einer Steuererklärung

Die nachfolgenden Schummeleien sind dem Finanzamt bestens bekannt:

  1. Arbeitsweg: Beschäftigte können ihren Weg zur Arbeit von der Steuer absetzen. Das Finanzamt hat einen Wert von 30 Cent je Kilometer festgelegt. Viele Menschen sind bei ihrem Fahrtweg zu großzügig – das Finanzamt rechnet im Ernstfall nach.
  2. Arbeitszimmer: Ausgaben zur Einrichtung des Arbeitszimmers mindern die Steuerlast. Ein Arbeitszimmer muss aber auch genau das sein. Wer es zudem als Gästezimmer nutzt, kann seine Ausgaben nicht von der Steuer absetzen.
  3. Kapitalanlagen: Alle Kapitalerträge, auch ausländische, müssen versteuert werden. Anleger vergessen gerne, diese Erträge anzugeben. Ein Grund dafür ist, dass sie im Ausland bereits Steuern dafür gezahlt haben.
  4. Haushaltshilfe: Eine Haushaltshilfe wird in der Regel bei der Minijobzentrale angemeldet, um Steuern und Sozialabgaben zahlen zu können. Wer seine Putzfrau schwarz beschäftigt, tut dies nicht. Sobald die Schwarzarbeit auffällt, folgen Bußgelder und Nachzahlungen.
  5. Bewirtungskosten: Selbstständige und Freiberufler haben das Recht, Bewirtungskosten abzusetzen. Der Anlass muss aber auch beruflich sein. Man kann also nicht seine Familie zum Essen einladen und dies dann auf die Rechnung einreichen. Das Finanzamt erkennt nur Belege an, die sorgfältig ausgefüllt sind.
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Wie zuvor erwähnt, sollte jeder, der einen Fehler begangen hat, diesen korrigieren – auch im Nachhinein.

Artikelbild: © Franck Boston / Shutterstock