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So beugt man Unfällen am Arbeitsplatz vor

Jedes Jahr ereignen sich mehr als 950.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle in Deutschland, wie Daten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigen. Die meisten Unfälle betreffen die Berufsgenossenschaften Holz und Metall, Verwaltung, Bauwirtschaft sowie Handel und Warendistribution. Die Art der Arbeitsunfälle ist genauso vielfältig wie die Maßnahmen, die man zur Vorbeugung treffen kann.

Vorsicht ist besser als Nachsicht – eine Redewendung, die am Arbeitsplatz oberste Priorität haben sollte. Dennoch kommt es immer wieder zu Arbeitsunfällen. Viele von ihnen entstehen aus menschlichem Versagen, einige aber auch durch Unachtsamkeit oder falsches Verhalten.

Gesunde, sichere Arbeitsbedingungen

Die Arbeitsbedingungen in vielen Unternehmen sind alles andere als angenehm. Das ist gefährlich, weil schlechte Arbeitsbedingungen die Moral der Mitarbeiter verschlechtern – und genau dann entstehen Fehler, die zu Unfällen führen können. Eine gesunde, sichere Arbeitsumgebung wirkt sich positiv auf die Arbeitsfreude auf und steigert die Produktivität. Die Mitarbeiter eines Unternehmens müssen selbst erkennen, dass ihrem Arbeitgeber ihr Wohlbefinden und ihre Gesundheit am Herzen liegt und es sich nicht nur um eine rechtliche Verpflichtung handelt.

Für Unternehmer lohnt sich das Vorbeugen von Arbeitsunfällen alleine aus dem Grund, dass sie zu hohen Folgekosten führen. Die Kosten für Schutzkleidung und anderen Maßnahmen sind weitaus geringer als die gesundheitlichen Beschwerden oder der Arbeitsausfall eines Mitarbeiters, der einen Unfall hatte. Ein Arbeitsunfall ist mit folgenden Kosten verbunden:

  • Lohnfortzahlung bei gleichzeitigem Arbeitsausfall
  • Kollegen müssen Mehrarbeit übernehmen oder Überstunden leisten
  • Eine Ersatzkraft muss kurzfristig eingestellt werden
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Gefahrenquellen ermitteln und beheben

Arbeitsunfälle sind sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber äußerst unangenehm. Ziel des Arbeitgebers ist es, es gar nicht erst dazu kommen zu lassen:

1. Gefahrenquellen ermitteln

In jedem Betrieb können Gefahrenquellen lauern, ohne dass sie dem Unternehmen oder den Mitarbeitern bewusst sind. Folgende Gefahrenquellen sind häufig zu finden:

  • Stolperfallen (insbesondere Kabel)
  • rutschige Böden (besonders bei Nässe)
  • freiliegende Kabel (führen zu Stromschlag)
  • fehlende Absturzsicherungen
  • gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe
  • abgenutzte, defekte Werkzeuge

Selbst simple Arbeitshilfen (Leiter beispielsweise) kann wackelig sein und die Sicherheit des Mitarbeiters gefährden. In einigen Unternehmen fehlen hingegen Gerüste. Sie werden durch improvisierte Alternativen, die aus Leitern und Brettern bestehen, ersetzt. Ein Unfall ist hier praktisch vorprogrammiert. Jedes Unternehmen sollte in hochwertige Gerüste und Leitern investieren, wie es sie von geprüften Unternehmen angeboten werden: Sie erfüllen zum Teil die strengen Bedingungen des TÜV Süd und tragen das GS-Zeichen. Eine langjährige Garantie sorgt dafür, dass die Produkte bei Problemen ausgetauscht oder repariert werden. Außerdem enthalten sie eine systematische Darstellung der für die Praxis wesentlichen Materien des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst.

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Nach der Identifizierung von Gefahrenquellen haben Unternehmen die Möglichkeit, das Problem folgendermaßen zu lösen:

  • sie bringen Warnschilder an
  • sie beschaffen passende Schutzkleidung
  • sie weisen Mitarbeiter auf die Gefahren hin

2. Sorgfältige Einweisung des Personals

Vorgesetzte sind gemäß § 12 ArbSchG dazu verpflichtet, Mitarbeiter einzuweisen, wenn diese

  • neue Arbeitsmittel / Technologien nutzen müssen und / oder
  • eine neue Tätigkeit aufnehmen.

Diese Regel gilt auch für Leiharbeiter und andere Beschäftigte, die nur zeitlich befristet beschäftigt sind. Vorgesetzte müssen Einweisungen auch regelmäßig wiederholen, um sicherzustellen, dass sie verstanden wurden und befolgt werden.

3. Verstoß gegen Vorgaben ahnden

Mitarbeiter, die sich nicht an die Vorgaben zum Arbeitsschutz halten, sollten von ihrem Arbeitgeber ermahnt werden. Nach einer mündlichen Ermahnung, die keine Wirkung erzielt, kann der Arbeitgeber eine förmliche Abmahnung verfassen. Bei einer fortgesetzten Missachtung folgt schließlich die Kündigung des Vertragsverhältnisses.

Unfälle mit dem TOP-Prinzip analysieren

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall kommen, ist eine Analyse anzustellen. In diesem Bereich hat sich das sogenannte TOP-Prinzip durchgesetzt:

  • Technisch: Ist die Unfallursache auf technisches Versagen zurückzuführen?
  • Organisatorisch: Ist sicheres Arbeiten aufgrund der Arbeitsabläufe nicht möglich?
  • Persönlich: Hat falsches Verhalten des Mitarbeiters den Unfall verursacht?
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Beispiel für eine TOP-Analyse: Ein Mitarbeiter übersteigt ein Förderband, welches am Boden montiert ist, um schneller von A nach B zu kommen. Beim Übersteigen stolpert er und verstaucht sich den Knöchel.

Eine TOP-Analyse ergibt in diesem Fall, dass der Mitarbeiter sich falsch verhalten hat. Um das Problem zu lösen, könnte der Arbeitgeber das Förderband einzäunen. Das Problem dabei ist, dass die Lösung technisch und das Fehlverhalten persönlich ist. Ursache und Maßnahme befinden sich folglich auf zwei verschiedenen Ebenen. Solche Maßnahmen würden die Kosten des Unternehmens erhöhen und den Arbeitsplatz der Mitarbeiter eingrenzen.

Die bessere Lösung für diesen Fall wäre es, Warnschilder zu montieren und die Mitarbeiter darauf hinzuweisen, das Förderband nicht zu übersteigen.

Artikelbild: © Halfpoint / Shutterstock