Neben zahlreichen Änderungen im Verkehrsrecht (unter anderem Euro 4 Abgasvorschrift für Motorräder, Änderungen der Versicherungsklassen und Farben bei den Hauptuntersuchungen) gibt es oft mit dem Jahreswechsel auch Veränderungen im Bußgeldkatalog. Mit dem Jahr 2014 ist eine große Punktereform in Kraft getreten, doch auch 2016 bringt einige Neuerungen. Was Auto-, Motorrad- und Lkw-Fahrer beachten müssen, ist hier zusammengefasst.
Katalog nun als Download erhältlich
Zahlreiche Änderungen stehen immer mit einem Jahreswechsel an. Auch das Verkehrsrecht hat neue Vorschriften. Passend dazu ist nun auch der aktuelle Bußgeldkatalog als Download erhältlich. Hier sollte sich jeder rechtzeitig informieren, um teure Bußgelder zu vermeiden. Der Katalog zeigt nicht nur, welche Kosten auf Autofahrer zukommen, auch mögliche Punkte und Fahrverbote können hier eingesehen werden. Dies gilt sowohl für Autofahrer als auch für Lkw- und Motorradfahrer. Ordnungswidrigkeiten für Radfahrer sind hier ebenfalls übersichtlich aufgelistet. Unerlaubtes Fahrradfahren auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone kostet beispielsweise 15 Euro Bußgeld. Auch Fußgänger finden entsprechende Erwähnungen. Sie müssen beispielsweise 10 Euro Strafe zahlen, wenn sie eine Autobahn betreten.
Weniger Steuervorteile für Elektroautos
Wer nach dem 1. Januar 2016 ein neues reines Elektrofahrzeug zulässt, der kann nur noch fünf Jahren lang von der Kfz-Steuer befreit werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin, der zahlreiche weitere steuerliche Änderungen für 2016 zusammengefasst hat. Bisher waren Elektroautos zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Wichtig ist hier zudem die Regelung beim Verkauf des elektrischen Autos innerhalb der fünf Jahre: Der neue Besitzer kann dennoch in der verbleibenden Zeit ebenfalls von der Steuerbefreiung profitieren. Wer mit dem Gedanken an eine Umstellung auf elektrische Fahrzeuge spielt, kann bei den Experten von 1000ps.de zahlreiche Tipps und Adressen rund um den Autoverkauf und Autoankauf bekommen. Die Regelung gilt jedoch nur für reine elektrische Fahrzeuge. Hybridmodelle und Wagen mit einer Reichweitensteigerung („Range extender“) fallen nicht unter die Befreiung, da sich nicht als Elektrofahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes definiert werden.
Erste Hilfe: Länger Kurse für Fahrschüler
Wer den Führerschein erlangen will, muss einen Erste-Hilfe-Kurz absolvieren. Ab Januar 2016 müssen Fahrschüler dafür nun länger büffeln: Der neue Kurs beinhaltet nun neun Stunden im Unterrichtszimmer. Bisher waren nur sechs Stunden dafür notwendig. Der Kurs wird identisch mit der betrieblichen Erste-Hilfe-Ausbildung. Der Fokus verlagert sich von der Theorie auf die Praxis: Die Anwendung wird mehr im neuen Erste-Hilfe-Kurs trainiert. Die Anbieter des Kurses erhöhen passend dazu die Gebühren für die absolvierende Maßnahme. Die Kosten liegen nun zwischen 20 und 40 Euro.
Sportwagen: Lärmschutz durch Beschränkungen
Neben den Geräuschemissionsbeschränkungen für Motorräder nach der Norm Euro 4 werden ab diesem Jahr auch Sportwagenfahrer in ihrem Sound eingeschränkt. Sie haben nur noch eine Schonfrist von sechs Monaten. Ab dem 1. Juli 2016 tritt hier die EU-Verordnung 540/2014 in Kraft. Die Vorschrift verbietet die sogenannten „Austauschauspuffe“ in Neuwagen. Dahinter verbirgt sich der von Sportwagen so geliebte Klappenauspuff, der mittels Knopfdruck über den Klang entscheidet und zahlreiche Sportwagenliebhaber viel Geld in der Extraausstattung wert ist. Doch mit dem Jahr 2016 sind noch nicht alle Autos betroffen. Die Regelung erstreckt sich zunächst auf Wagen mit maximalen 120 Kilowatt (163 PS) pro Tonne Gewicht. Sie dürfen nur noch einen Geräuschpegel von 72 Dezibel erzeugen. Allgemein verfolgt das EU-Parlament den Plan, die Fahrgeräusche von Pkw auf 68 Dezibel zu senken – schrittweise bis zum Jahr 2026. Das entspricht einem Fernseher auf Zimmerlautstärke.
Weitere Änderung 2016: Onlineabmeldungen und Pilotprojekt
Die im Jahr 2015 eingeführte Möglichkeit, das Auto online abzumelden, wird im Jahr 2016 erweitert. Bisher waren nur Adressänderungen online eingebbar. Zukünftig sollen auch Wiederzulassungen und allgemeine Zulassungen per Internet möglich sein. Ein Pilotprojekt startet in Niedersachsen. Hier wird an der Bundesstraße 6 zwischen Laatzen und Gleidingen eine neue Tempoüberwachung eingeführt, die Überschreitungen der Geschwindigkeit von Anfang an ahndet.
In Aachen wird eine Umweltzone eingeführt und ein Carsharinggesetz mit speziellen Parkplätzen für kostenloses Parken für Carsharingwagen ist in Planung. Ebenso soll eine Änderung der Fahrzeugzulassung Autofahrern kurze Fahrten mit roten Kennzeichen ermöglichen. Eine Pkw-Maut für ausländische Fahrzeuge auf Autobahnen soll laut dem Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. nicht 2016 möglich werden. Die Diskussion ist jedoch nicht ausgesetzt, sie pausiert lediglich.
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