Bei einem Umzug hat der Postempfänger die Möglichkeit, einen Nachsendeauftrag für seine Postsendungen an ein Postunternehmen zu stellen. Dieser Nachsendeservice des Postunternehmens wie zum Beispiel der Deutschen Post AG leitet die Postsendungen an die neue Anschrift des Postkunden weiter. Außerdem beinhaltet der Service kundenfreundliche Zusatzleistungen wie eine Hotline, persönliche Adressaufkleber, Umzugspostkarten, ein Kundenmagazin und interessante Coupons für einen sorgenfreien Umzug. Die Post kann für 6 oder 12 Monate und auch an Auslandsadressen nachgesendet werden. Die Nachsendung der Post gilt für alle im Auftrag angegebenen Personen, welche zusammen in einem Haushalt leben. Die an die alte Adresse versandten Sendungen werden per Etikett mit der aktuellen Adresse versehen und umgeleitet. Dabei beträgt die Brieflaufzeit von der Einlieferung bis zur tatsächlichen Zustellung innerhalb Deutschlands etwa drei Werktage. Neben einem Umzug können Nachsendeaufträge auch bei vorübergehender Abwesenheit, bei einem Betreuungs- oder Sterbefall oder im Falle einer Insolvenz zum Umleiten der Post gestellt werden.
Was wird nachgesandt?
Nachgesendet werden vor allem Postkarten und Briefe, Einschreiben und Nachnahme-Sendungen, Bücher- und Warensendungen, Blindensendungen sowie adressierte Infopost und Info-Briefsendungen in Hüllen verpackt. Des Weiteren gehören Zeitungen und Zeitschriften in adressierten, freigemachten Hüllen, mit Briefmarke oder Absenderfreistempelung, sogenannte Streifbandzeitungen, zum Nachsendeservice. Gegen ein zusätzliches Entgelt besteht die Möglichkeit, den Auftrag auf die Nachsendung von Päckchen und Paketen zu erweitern.
Was wird nicht nachgesandt?
Ausgenommen von der Nachsendung im Inland sind Infopost-Sendungen ohne Umhüllung, Express-Sendungen und Pressesendungen. Außerdem ist eine Nachsendung in das Ausland für Infopost und -briefe, Pressesendungen, Werbeantworten sowie Briefe mit verschiedenen Zusatzleistungen wie beispielsweise Nachnahme oder Postident ausgeschlossen. Ebenso werden keine Päckchen, Pakete oder Express-Sendungen ins Ausland nachgesandt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die ausländischen Postgesellschaften unter Umständen ein Nachentgelt fordern.
Nachsendeauftrag bei der Post einreichen
Der Nachsendeauftrag kann direkt in einer beliebigen Filiale der Deutschen Post AG, per Fax oder Post oder einfach online bei der eFiliale beauftragt werden. Des Weiteren richten unabhängige Dienstleister im Internet den gewünschten Nachsendeauftrag ein. Der Nachsendeauftrag sollte frühzeitig vor dem Umzug abgegeben werden, damit die Post pünktlich an die neue Adresse geleitet werden kann. Das heißt mindestens fünf Tage Frist, bestenfalls aber 14 Tage bis drei Wochen vor dem Umzug.
Nachsendeauftrag Kosten
Der Nachsendeservice der Deutschen Post AG ist in Privatkunden und Geschäftskunden unterteilt. Beim privaten Umzug fallen Gebühren in Höhe von 15,20 Euro für eine sechsmonatige Nachsendung der Post an. Ein zwölfmonatiger Versand kostet nur 25,20 Euro. Geschäftskunden zahlen für die Nachsendung ihrer umfangreichen Geschäftspost lediglich 30,20 Euro für 6 Monate und 50,20 Euro für 12 Monate. Die Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Nachsendeauftrag ändern
Ein bestehender Nachsendeauftrag kann über eine Kundenhotline der Deutschen Post AG geändert oder gestoppt werden. Allerdings ist zu beachten, dass eine komplette Änderung der Anschrift eine neue Auftragserteilung nach sich zieht. Eine Verlängerung des Nachsendeauftrages ist ausschließlich online in der eFiliale möglich. Dazu erhält der Kunde automatisch ein Anschreiben mit einem Zugangscode etwa vier Wochen vor Ablauf des bestehenden Nachsendeauftrages.
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