Auch im digitalen Zeitalter nutzen viele Menschen nach wie vor noch optische Medien wie CDs und DVDs. Besonders dann, wenn man seine geliebte CD-Sammlung sichern will, muss man diese entweder auf CD brennen oder auf den Computer kopieren. Das Software-Angebot zum brennen / Videobearbeitung ist groß und die Auswahl fällt dementsprechend schwer.
CDs/DVDs kopieren erlaubt?
Diese Frage kann relativ einfach mit „ja“ beantwortet werden, zumindest, wenn es als Backup bzw. für den privaten Gebrauch gedacht ist. Denn die Rechtslage bei Privatkopien von Musik-CDs oder auch DVDs ist sehr eindeutig. Gemäß § 53 Urhebergesetz sind Vervielfältigungen von Audio-CDs und DVDs zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch erlaubt. Dabei hat der BGH in einer richtungsweisenden Entscheidung (BGH GRUR 1978, 474, 476) festgelegt, dass allerdings nur maximal 7 Kopien angefertigt werden dürfen. Firmen oder Gewerbetreibende können dieses Recht nicht in Anspruch nehmen, es gilt lediglich für private Personen. Gemäß § 53 Abs. 1 Satz 2 Urhebergesetz ist die Vervielfältigung durch einen Dritten erlaubt, wenn dies nicht gewerblich geschieht und die dritte Person somit kein Geld durch die Vervielfältigung gewinnt.
Das Problem mit dem Kopierschutz
Die meisten DVDs verfügen heutzutage über einen Kopierschutz. Der Grund dafür ist relativ simpel: DVDs werden noch immer gerne in der Videothek ausgeliehen. Damit man beim Ausleihen nicht gleich die DVD für sich und seine Freunde kopiert, verfügen die Silberlinge über einen Kopierschutz, der oftmals umgangen werden kann. Noch vor wenigen Jahren war die Rechtslage in diesem Fall umstritten und nicht eindeutig. Mittlerweile sieht die Rechtslage gemäß §§ 95a ff. UrhG vor, dass der Kopierschutz nicht umgangen werden darf, egal ob man eine Privatkopie erstellen will oder nicht.
Rechtsbruch versehentlich möglich
Problematisch wird das Kopieren von CDs und DVDs, wenn man sich im Internet nach Software umsieht. Diese geben keine Auskunft darüber, ob das Anfertigen von Kopien legal ist oder nicht. Ein normaler User könnte somit ein Programm wie Shrink DVD auf seinem System installieren und ohne es zu wissen eine Kopie von einer DVD erstellen, die eigentlich über einen Kopierschutz verfügt. Bisher werden DVDs oftmals auf DVD-9 ausgeliefert. Deren Rohlinge sind vergleichsweise teuer. Aus diesem Grund wollen die meisten Nutzer ihren Film auf einer DVD-5 brennen. Bei dem Verfahren müssen Sprachspuren und Menüs, bzw. alles, was man nicht braucht, gestrichen werden. Mit wenigen Klicks passt man die DVD seinen Bedürfnissen an und brennt schließlich den Film auf den Silberling. Dieser Prozess kann jeder Privat-User heutzutage ohne großes Wissen durchführen. Solange man den Film lediglich für sich kopiert, ist die Sache relativ ungefährlich. Jedoch gibt es immer mehr User, die die Kopie ins Internet stellen und über diverse Netzwerke verbreiten. Nach Paragraf 108b des deutschen Urheberrechtsgesetzes wird das Knacken eines Kopierschutzes zum privaten Gebrauch nicht strafrechtlich verfolgt. Dennoch sei man vor zivilrechtlichen Ansprüchen des Rechteinhabers nicht geschützt.
Die Analoge Lücke
Obwohl ein Kopierschutz nicht umgangen werden darf, halten es viele Experten für zulässig, wenn kopiergeschütztes digitales Material analog kopiert wird. Nach dieser Ansicht wäre es also möglich, eine kopiergeschützte DVD auf eine VHS zu kopieren. Andere Juristen vertreten diese Meinung allerdings nicht: Ihrer Ansicht nach verstoßen auch solche Kopien gegen das Umgehungsverbot. Glücklicherweise entschied das Landgericht Frankfurt (Main) genau über dieses Problem und bestätigt die zweite Ansicht, derer nach man mit einer analogen Kopie digitale Kopierschutzsysteme nicht umgeht.
Die Zukunft der Raubkopie
Wie lange die Raubkopie noch existieren wird, kann derzeit nicht gesagt werden. Angesichts des Trends von Apple gesetzten Trends mit dem MacBook Air, weg von dem optischen Medium CD und DVD, ist klar zu sehen, dass digitale Lösungen CDs und DVDs in absehbarer Zeit ablösen werden. Bis dahin sollte man bei der Erstellung von Sicherheitskopien nach wie vor darauf achten, ob diese über einen Kopierschutz verfügen. Wer diesen dennoch knacken will, sollte zumindest darauf achten, dass das Material anschließend nicht im Internet landet.
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