Viele Menschen reagieren panisch oder verzweifelt, wenn sie in einem Unfall verwickelt sind und nicht wissen, wie man sich in dieser Situation idealerweise verhält. Es wird angenommen, dass aufgrund des Verhaltens eine Schuldzuweisung folgen könnte oder, was nicht ganz von der Hand zu weisen ist, negative Konsequenzen im Bezug auf die Versicherung und eine mögliche Regulierung. In der Tat bedarf es einiger Handlungen im direkten Anschluss an einen Unfall, was sowohl gesetzlicher Natur entspricht als sowie den jeweiligen Abreden mit der Versicherung geschuldet ist.
Wir werden in diesem Beitrag versuchen, eine kompakte Zusammenfassung zu diesem Thema zu geben und praktische Tipps benennen.
Klärung am Unfallort ist von Bedeutung
Zunächst einmal gilt es, das Risiko eines Auffahrunfalls zu mindern und selbst aus der Gefahrenzone zu kommen, indem die Unfallstelle abgesichert wird. Hierzu benötigt man entsprechende Unfallkits, die zu jeder Zeit im Fahrzeug mitgeführt werden müssen. Selbstverständlich gebietet es die Situation, anderen Personen die nötige Hilfeleistung zu geben und den Notruf zu wählen – viele Unfallopfer tragen davon innere Verletzungen, die als Laie nicht erkannt werden können, jedoch lebensgefährlicher Natur sind. Die Polizei ist in jedem Fall bei verletzten Personen, aber auch bei Kleinschäden am Fahrzeug hinzuzuziehen. Einerseits sichert man sich dadurch die unabhängige Betrachtung der Beamten, andererseits wird dadurch eine optimale Versorgung der Verletzten sowie eine Sicherung der Unfallstelle gewährleistet.
In solchen Fällen, in denen keine Polizei greifbar ist, muss man sich zunächst mit dem sogenannten „Europäischen Unfallbericht“ auseinandersetzen. Das ist insofern von Bedeutung, als dass die Versicherung oftmals Regelungen für Unfälle im Ausland aufstellt, um den Versicherungsschutz insgesamt nicht zu gefährden. Stellen Sie zudem sicher, dass alle Kennzeichnen, Anschriften und Kontaktdaten der Beteiligten, sowie Informationen zur Versicherung und die Versicherungsscheinnummer notiert werden.
Keine verbindlichen Aussagen zum Unfallhergang machen
Es wird allgemein empfohlen, gegenüber der Polizei zunächst keine konkreten Angaben zum Unfallhergang zu machen. Die Aufgabe der Polizei beschränkt sich primär darauf, den Unfallort zu sichern, die Personalien aufzunehmen sowie alle Informationen zur Unfallbeteiligung zusammenzusetzen. Auch aus versicherungstechnischen Gründen empfiehlt sich diese Herangehensweise, denn unbeabsichtigt könnten Sie Ansprüche Dritter mit Ihrer Aussage anerkennen, was ohne Zustimmung des Versicherers den Versicherungsschutz insgesamt gefährdet. Unfälle sind unverzüglich, im Regelfall binnen einer Woche, der Versicherung zu melden. Ein Tipp: Innerhalb der sogenannten Bagatellgrenze, allgemein üblich bis zur Summe von circa 700 Euro, können Sie die Regulierung selbst in die Hand nehmen. Vor dem Hintergrund einer höheren Einstufung kann das Sinn ergeben, alternativ lassen sich derlei Schäden aber auch nur bis Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres nachträglich geltend machen.
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