Streitigkeiten mit dem Nachbarn sind für viele an der Tagesordnung, ein Unfall kann ebenso schnell geschehen, doch wer hat in diesen Fällen recht? Viele Menschen scheuen sich vor hohen Prozesskosten und geben lieber der anderen Partei Recht. Dabei könnte eine Rechtsschutzversicherung diese Probleme lösen. Wie bei jeder anderen Versicherung auch sieht man oftmals den Wald vor lauter Bäumen nicht. Das große Angebot an Tarifen und Versicherungen überfordert viele Verbraucher. Mit einem Rechtsschutzversicherung online Vergleich kann man die zahlreichen Angebote vergleichen und sich anschließend für den passenden Tarif entscheiden.
Der richtige Schutz
Im privaten Bereich kommt es oftmals zu einem Streit, der schnell vor Gericht landen kann. Der Grund dafür kann der ehemalige Vermieter sein, der sich weigert die Mietkaution zurückzuzahlen oder das versprochene Urlaubsparadies entpuppt sich als Touristenfalle und wurde zu einem wahren Albtraum. Wer in diesem Fall ohne Rechtsschutzversicherung vor Gericht geht, müsste Prozesskosten in Höhe von 5.000 Euro zahlen.
Da diese Kosten für viele Familien und Verbraucher nicht zahlbar sind, springt der Privat-Rechtsschutz ein. Für Rechtsstreitigkeiten am Arbeitsplatz, wie etwa eine Kündigungsklage, gibt es die passende Berufs-Rechtsschutz-Versicherung. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist für jeden mehr als nur ratsam. Rechtliche Konflikte können aus dem Nichts entstehen und können finanziell gesehen teuer werden. Wer nicht über eine solche Versicherung verfügt, ist gezwungen, die Kosten selbstständig zu zahlen.
Beispiel:
Verliert man ein zivilrechtliches Verfahren vor Gericht, muss man automatisch die Gerichtskosten sowie die des eigenen und gegnerischen Anwalts zahlen. Bei einem Streitwert von 50.000 Euro in erster Instanz würden sich die Kosten auf 7.600 Euro belaufen.
Wechsel und Kündigung
Der Rechtsschutz kann zum Ende des Versicherungsjahres oder zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Wird ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen, besteht in der Regel eine Wartezeit von 3 Monaten, während dieser Zeit gilt kein Rechtsschutz. Sollte der Übergang zwischen den Verträgen taggenau ablaufen, wird die Wartezeit angerechnet und man muss nicht 3 Monate warten. Nach § 11 VVG muss die Kündigungsfrist für beide Parteien des Vertrages gleich sein und darf nicht weniger als einen und nicht mehr als 3 Monate betragen. Als Sonderkündigungsrecht gilt der Fall, dass der Versicherer die Kostenübernahme aus welchen Gründen auch ablehnt.
An dieser Stelle kann fristlos gekündigt werden. Ein Versicherer hat nach zwei Versicherungsfällen ein Kündigungsrecht. Personen, denen von der Versicherungsgesellschaft die Police gekündigt worden ist, haben oftmals Schwierigkeiten, eine neue Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Um diesem Problem zu entgehen und um nicht auf eine „schwarze Liste“ zu gelangen, sollte man alternativ selbstständig kündigen. Um einen neuen Versicherer zu finden, kann man einen Rechtsschutzversicherung online Vergleich durchführen. Oftmals kann direkt online der neue Rechtsschutz beantragt werden.
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