Unzufriedenheit, Mobbing, Stress, familiäre Probleme – es gibt viele Gründe, den aktuellen Job zu kündigen. Wenn es einmal zur Kündigung kommt, ist es wichtig, die Grundregeln zu kennen, damit sich beide Seiten ohne schlechtes Gewissen voneinander verabschieden können.
Kündigungsschreiben Arbeitsvertrag vom Arbeitnehmer (Vorlage zum Download)
Das einseitige Beenden eines Arbeitsverhältnis ist mit einer Kündigung möglich. Beide Seiten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, haben diese Möglichkeit, müssen aber rechtliche Spielregeln beachten. Bereits ein kleiner Formfehler kann eine Kündigung ungültig machen. Nachfolgend erhalten Arbeitnehmer wertvolle Informationen, wie sie ihren Arbeitsvertrag mit einem Kündigungsschreiben richtig kündigen können.
Die Kündigung erklären
Der Arbeitnehmer hat die Pflicht, seinem Arbeitgeber mitzuteilen, dass er das bestehende Arbeitsverhältnis beenden möchte. Der Inhalt in dem Schreiben sollte eindeutig und klar sein, ohne Spielraum für Interpretationen offen zu lassen. Wer sichergehen möchte, kündigt seinen Vertrag unter Angabe seines Namens lapidar mit „Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis mit Firma XY“. Schönere und originellere Formulierungen können dazu führen, dass rechtlich keine Kündigung, sondern lediglich eine „Absichtserklärung“ oder „Bestätigung“ vorliegt. Wichtig ist auch der Beendigungszeitpunkt als Datum oder als Formulierung „zum nächstmöglichen Datum“.
Die Kündigung eines Arbeitsvertrages muss schriftlich auf Papier erfolgen und mit vollem Namen eigenhändig unterschrieben sein. Kündigungen per E-Mail, Fax, SMS oder anderen Nachrichten sind nicht gültig.
Damit die Kündigung ankommt
Der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung beim Arbeitgeber eingeht, ist entscheidend für die Wirksamkeit des Schreibens. Die persönliche Übergabe ist die einfachste und sicherste Methode. Als Empfänger kommt der Vorgesetzte, Pförtner, Personalabteilung oder Empfangsdame oder andere Menschen, die zur Aufnahme von Post berechtigt ist, infrage. Der Empfang der Kündigungsschrift sollte aus Beweisgründen bestätigt werden. Ist dies nicht möglich, sollte der Einwurf in den Briefkasten mithilfe eines Zeugen erfolgen.
Kündigungsfrist
Laut § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen beträgt die gesetzliche Mindestfrist nach der Probezeit vier Wochen zum Ende oder 15. des Kalendermonats. Die gesetzliche Mindestfrist ist allerdings in den seltensten Fällen von Bedeutung, wichtiger sind vertragliche Regelungen, da sie in der Regel längere Zeiträume besitzen.
Kündigungsgrund
Bei einer ordentlichen fristgebundenen Kündigung müssen Arbeitnehmer keinen Grund angeben. Nach § 626 Abs. 1 BGB muss ein Kündigungsgrund nur bei fristlosen Kündigungen in Ausnahmefällen angegeben werden.
Resturlaub
Der Resturlaub wird in der Regel gegen Ende der Kündigungsfrist entgegengenommen. Arbeitgeber freuen sich, wenn sie diesen nicht auszahlen müssen. Gleichzeitig hat er aber auch die Möglichkeit, den Urlaub aus betrieblichen Gründen zu verweigern, wenn zum Beispiel in dem jeweiligen Zeitraum hochbetrieb herrscht. Auf der anderen Seite kann der Arbeitgeber den Urlaub auch zwangsweise gewähren und nicht auszahlen, wenn er keine Arbeitsleistung mehr benötigt.
Aufbau eines Kündigungsschreibens
Der formale Aufbau einer Kündigung ist das grundlegende Muster für jede Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. Dieser Aufbau sieht wie folgt aus:
- Name und Anschrift des Arbeitnehmers
- Name und Anschrift des Arbeitgebers
- Ort und Datum (rechts ausgerichtet)
- Abteilung/Ansprechpartner des Arbeitnehmers
- Betreff
- Anrede
- das eigentliche Kündigungsschreiben
- Grußformel
- handschriftliche Unterschrift des Arbeitnehmers
Der Betreff des Kündigungsschreibens sollte das Wort „Kündigung“ enthalten und aussagekräftig formuliert sein. Zwischen den Abschnitten des Schreibens müssen Leerzeilen eingehalten werden.