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Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung oftmals schwierig

Angesichts der steigenden Beiträge in der privaten Krankenversicherung spielen immer mehr Versicherte mit dem Gedanken, ihre Versicherung zu wechseln. Hinzu kommt die Politik, die kräftig mitmischt und um den Sinn des dualen Gesundheitssystems streitet. Für die betroffenen Versicherten, die lediglich zu einem günstigeren Tarif wechseln wollen, sind die Diskussionen lediglich eine weitere Hürde. Private Krankenversicherer wurden von der niedersächsischen Verbraucherzentrale kritisiert. Ihrer Ansicht nach versuchen immer mehr Unternehmen den Tarifwechsel ihrer Kunden zu verhindern. Dabei hat jeder Kunde das Recht dazu.

Im Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes steht klar geschrieben, dass jeder Versicherer „Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Altersrückstellung“ annehmen muss. Grund für die Blockaden ist natürlich die Angst vor Einbußen. Für die Kunden bedeutet ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif laut der Zeitschrift „Finanztest“ Einsparungen zwischen 100 und 500 Euro pro Monat.

Hindernisse beim Tarifwechsel

Versicherer versuchen ihren Kunden Steine in den Weg zu legen, damit diese nicht zu einem anderen Tarif wechseln. Dazu gehören unter anderem Zuschläge für einen Tarifwechsel. Diese Praxis wurde allerdings im Jahr 2010 in einem Urteil vom Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen 8 C 4.09) als unzulässig erklärt.

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Weiterhin müssen sich die Versicherten mit dem Problem konfrontieren, dass ihnen bei einem Wechsel ausschließlich der Basistarif zur Verfügung steht. Dieser ist in der Regel teurer und bietet gleichzeitig weniger Leistungen. Andere Versicherer bieten bestimmte Tarife ausschließlich für Neukunden an. Oftmals von wechselwilligen Kunden abverlangt wird eine erneute Gesundheitsprüfung. Viele Menschen scheuen sich vor dieser und bevorzugen in ihrem aktuellen Tarif zu bleiben, obwohl sie Hunderte Euro im Monat beim Wechsel zu einem neuen Tarif sparen könnten.

Jeder Versicherte kann den Tarif wechseln

Gemäß der Rechtslage darf jeder Versicherte den Tarif wechseln. Ist er beispielsweise in einem Tarif mit stationärer, ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlung versichert, so kann er jederzeit einen anderen Tarif mit derselben Leistung wählen. Dabei bleiben die bis dahin angesammelten Rückstellungen erhalten. Eine Versicherung darf ihre Kunden zu keiner Zeit von einem Wechsel abhalten. Ganz im Gegenteil, sie müssen die Versicherten sogar auf ihr Recht zum Wechsel des Tarifes hinweisen, falls die Beiträge erhöht werden. Gesundheitsprüfungen dürfen zudem nur dann abverlangt werden, sollte der neue Tarif mehr Leistungen anbieten als der alte. Für die neuen Leistungen können zudem Risikozuschläge oder Wartezeiten verlangt werden.

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Geschlossene Tarife sind oftmals teuer

Die Beitragserhöhungen beschränken sich oftmals auf bestimmte Versicherungen. Der Grund dafür kann im Vorgehen der privaten Krankenversicherungen gesehen werden, welcher seit Langem kritisiert wird. Neukunden werden im jungen Alter in einem gesunden Zustand in einen günstigen Tarif aufgenommen, der anschließend geschlossen wurde. Weitere Kunden wurde der Eintritt logischerweise verwehrt. Die ehemals jungen Versicherten werden ebenfalls älter und verursachen Krankheitskosten. Die Versicherung reagiert mit einer Erhöhung der Beiträge. Die betroffenen Kunden haben allerdings das Recht aus diesem „geschlossenen“ in einen neuen, günstigeren Tarif zu wechseln.

Kampf um den Tarifwechsel lohnt sich

Obwohl der Tarifwechsel oftmals mit viel Kopfzerbrechen und Schwierigkeiten verbunden ist, lohnt sich der Kampf um einen neuen Tarif, denn die Einsparungen sind oftmals sehr hoch. Besonders langjährige Kunden bzw. Versicherte in Tarifen mit geringer oder ohne Selbstbeteiligung sollten sich nicht vor eventuellen Hürden entmutigen lassen. Mit einem Tarifwechsel werden die Beiträge bezahlbarer und es können mehrere Hundert Euro im Monat gespart werden.

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Artikelbild: © pogonici / Shutterstock