Kategorien
Finanzen

Vollkasko kontra Teilkasko – Pro und Kontras

Der Abschluss einer Kaskoversicherung übernimmt die Schäden am eigenen Wagen. Im Falle eines Unfalls, unabhängig, ob es selbst verschuldet oder unverschuldet war, übernimmt der Versicherer die Kosten. Bevor man sich für eine der beiden Kaskovariationen entscheidet, sollten in aller Ruhe alle Vor- und Nachteile studiert werden, um das passende Angebot für sich zu entdecken. Eine Kasko-Versicherung ist im Gegenzug zu der Haftpflichtversicherung freiwillig, als Fahrzeughalter ist man dazu nicht verpflichtet, eine Kaskoversicherung abzuschließen. Im Kasko-Bereich unterscheidet man zwischen einer Voll- und Teilkaskoversicherung. Das bietet eine Teilkaskoversicherung an:

  • eine Teilkasko-Versicherung übernimmt die Schäden, die unverschuldet am Fahrzeug entstanden sind
  • folgende Schäden werden übernommen: alle Elementarschäden, also Sturm, Überschwemmungen, Blitzschlag, Marderbiss, Glasbruch oder Wildunfall werden durch Teilkasko versichert
  • bei Fahrzeugdiebstahl oder in Fällen, wo auch nur Fahrzeugteile gestohlen wurden, tritt Teilkasko ein.

Leistungsumfang einer Vollkaskoversicherung:

  • damit werden alle Leistungen der Teilkaskoversicherung übernommen
  • dazu kommt noch die Tatsache, dass die Vollkasko auch selbstverschuldete Schäden übernimmt
  • nicht übernommen werden Schäden, die im Zusammenhang mit einem Unfall mit anschließender Fahrerflucht oder Beschädigungen durch Dritte, die zahlungsunfähig sind oder nicht zur Verantwortung gezogen werden können.
  • Vandalismus-Schäden werden auch von Vollkasko übernommen.
Lies zu diesem Thema auch hier weiter:  Gutscheine im Internet

Eine Website, die übersichtlich und mit gutem Service die Fahrzeughalter über die Möglichkeiten der Kfz-Versicherung informiert ist sehr hilfreich, um im Schadenfall die eigenen Kosten so gering wie möglich zu halten.

Die Rolle der Selbstbeteiligung

Beide Versicherungsoptionen werden mit unterschiedlicher Selbstbeteiligung abgeschlossen werden können. Die Höhe der Selbstbeteiligung beträgt zwischen 150 und 1.000 Euro. Die Selbstbeteiligung ist zwar nicht verpflichtend, den Abschluss aber reduziert im Endeffekt die Versicherungssumme – je höher die Selbstbeteiligung, desto niedrigeren Versicherungsbeitrag muss man bezahlen. Beim Teilkasko reicht eine eher niedrigere, etwa 150 Euro, Selbstbeteiligungshöhe, beim Vollkasko darf sie jedoch ruhig etwas höher ausfallen. Die Vollkaskoversicherung lohnt sich aus, wenn der Wagen neu oder besonders teuer ist. Je älter das Auto, desto weniger sinnvoll der Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Sind die Schäden eher klein, wird es empfohlen, die entstandenen Kosten aus der eigenen Tasche zu bezahlen. Ansonsten kann es im neuen Versicherungsjahr zu einer höheren Einstufung kommen, die im schlimmsten Fall den Schadenswert übersteigt. Man sollte sich daher immer über die Mehrkosten bei Versicherungsbeiträgen, die nach einem Unfall zu erwarten sind, informieren. Beim Teilkasko gibt es, wie bei Voll- und Haftpflichtversicherung, keine Schadensfreiheitsklassen. Dadurch kriegen die Versicherten keine Rabatte, werden aber auch bei einem Schadenfall nicht höher eingestuft.

Lies zu diesem Thema auch hier weiter:  Brauche ich ein Geschäftskonto?

Artikelbild: © kurhan / Shutterstock