Die maßgeblichen Gesetze und Vorschriften, denen man als werdender Bauherr begegnet, werden zu großen Teilen auf Landesebene geregelt. In der jeweiligen Landesbauordnung (BauO) werden baurechtliche Verfahren spezifiziert, Abläufe geregelt und Genehmigungspflichten für unterschiedliche Anlässe eingebracht. Auch sind hier standardmäßig gewisse Ausnahmen eingebracht, die im Regelfall aber keine Hausneubauten betreffen, sondern viel eher für Wasserbrunnen, Antennenanlagen oder Werbeanlagen gelten.
Wir möchten Ihnen in diesem Beitrag einige Bereiche dieser Regelungen darlegen und näher erläutern.
Bauantrag und Co.
In manchen Bundesländern sind Wohngebäude, die unter sieben Metern Höhe errichtet werden und maximal zwei Wohnungen aufweisen, von der Genehmigungspflicht befreit. Dennoch muss der sogenannte Entwurfsverfasser, also beispielsweise der Architekt oder Bauingenieur, die Konformität mit dem jeweils gültigem, öffentlichen Baurecht sicherstellen. Eine gewisse Bedeutung kommt der Bauvoranfrage zu, wenn Sie weithin in Planungen eingreifen und massive Änderungen vollziehen möchten. Dies kann insbesondere in nicht als Neubaugebiet ausgewiesenen Bereichen sinnvoll sein, um generell abzuklären, ob gewisse Eigenschaften des Bauwerks statthaft sind – eine Baugenehmigung ist dennoch Pflicht, jedoch ist die entsprechende Bauaufsichtsbehörde an ihren Bescheid gebunden.
Sinnvoll ist es zudem, mögliche Interessenskonflikte mit Nachbarn so früh wie möglich einzudämmen. Die BauO gibt ihnen nämlich das Recht, Lageplan und Bauzeichnungen einzusehen, sofern ihre berechtigten Belange dadurch berührt würden. In jenen Fällen, in welchen die schriftliche Zustimmung des Nachbarn für die Zulässigkeit der Baumaßnahme notwendig ist, kann hierdurch mitunter das ganze Projekt gekippt werden. Handelt es sich dabei beispielsweise um eine Erbengemeinschaft, müssen grundsätzlich alle dem Projekt zustimmen. Planen Sie die Einbringung von Werbeanlagen, die beispielsweise als Lichtreklame funktionieren, so liegt hiermit im Regelfall eine erhebliche Belästigung vor. Sie beeinträchtigt die Ruhe und Erholung der Nachbarschaft, weshalb es bei Werbeanlagen über einem Quadratmeter Fläche vorgeschrieben ist, eine Genehmigung einzuholen.
Infos zum Thema Fertighaus
Fertighäuser gelten als kostengünstig und flexibel, ermöglichen eine maximale Anpassung an die Bedürfnisse des Bauherrn. So nachvollziehbar und plausibel manche Angebote auf Anhieb auch klingen mögen, die Risiken sind dennoch gegeben. Stolperfallen lauern beim Lieferumfang des Herstellers, was im Regelfall ab Oberkante, Keller oder Bodenplatte gilt. Wichtig ist es, dass die Erschließungskosten für Hausanschlüsse, ebenso wie Kosten für Ausstattungsmerkmale und dergleichen, eindeutig benannt werden. Viele Portale im Internet bieten hierzu sachdienliche Ratgeber und entsprechende Angebote, die ein zielgerichtetes Suchen erleichtern.
So lässt sich beispielsweise auf Anhieb feststellen, ob der betreffende Anbieter mit einem Qualitätssiegel für Umweltschutz ausgezeichnet wurde, also die Auswahl der Baustoffe an bestimmte Regeln geknüpft ist. Des Weiteren empfiehlt es sich, ein Rücktrittsrecht zu vereinbaren, um flexibel zu bleiben – eine Festpreisgarantie sollte aus diesem Grunde auf 18 Monate vereinbart werden, da bei späterer Fertigstellung eine Kostensteigerung nach Maßgabe des aktuellen Preisverzeichnisses droht.
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