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Was muss ich bei der Überführung von Toten ins Ausland beachten?

Der Tod eines geliebten Menschen sitzt schwer, sodass es eine zusätzliche Belastung darstellen kann, daraufhin noch die Organisation der Beerdigung und Trauerfeier übernehmen zu müssen. Vor allem betroffen sind aber auch Angehörige von Ausländern in Deutschland, die eine Beerdigung oder Beisetzung im Heimatland der Person gewährleisten möchten. Die deutschen und europäischen Regelungen sind in diesem Bereich relativ strikt, sodass viele unterschiedliche Dinge beachtet werden müssen. In diesem Beitrag skizzieren wir die Grundlagen der Überführung von Toten ins Ausland und geben Richtwerte für daraufhin entstehende Kosten.

Lückenlose Dokumentation ist notwendig

Sie müssen sich als Angehöriger zunächst einmal verdeutlichen, dass Sie für alle Eventualitäten während einer solchen Überführung verantwortlich sind – professionelle Dienstleister mit Kontakten zu ausländischen Stellen sind daher für einen reibungslosen Ablauf immer die erste Wahl. Grundsätzlich gilt hierbei der sogenannte Leichenpass als Voraussetzung, um die Ausreise aus Deutschland möglich zu machen. Gleichwohl entsteht dadurch kein Anrecht, im jeweiligen Zielland auch tatsächlich einreisen zu dürfen. Die Gesetzgebungen mitunter mehrerer Länder müssen beachtet werden. Leichentransporte und Sargüberführungen mit dem Flugzeug zu niedrigen Kosten sind deshalb möglich, weil eine gehörige Portion an Erfahrung zur Durchführung dieser Überführung nötig ist.

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Leichentransporte mittels eines Flugzeugs stellen dabei sicherlich die gängigste Form der Überführung dar, vor allem bei Distanzen von mehr als 1.500 Kilometern zum Zielort. Benötigt wird hier eine Todesbescheinigung in Durchschrift vom zuständigen Standesamt, wahlweise auch eine Genehmigung zur Durchführung der Bestattung vor endgültiger Beurkundung. In solchen Fällen, wo zunächst von einem unnatürlichen Tod ausgegangen wurde, ist außerdem die Gestattung der jeweiligen Behörde (in der Regel: Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht) einzuholen. Planen Sie die Feuerbestattung als finalen Akt, dann muss die zweite Leichenschau bereits durchgeführt worden sein.

Anhaltspunkte für Kosten

Die genauen Kosten lassen sich aufgrund ständig wechselnder, gesetzlicher Regelungen wie Verordnungen in Deutschland und dem jeweiligen Zielland, nur als Annäherungswerte darstellen.

  • Die Überführung von Verstorbenen nach Griechenland liegt etwa bei 3.900 Euro, inklusive Flug und einer Begleitperson. Hier machen es vor allem Sprachbarrieren sowie eine veraltete EDV, die keine einheitliche Steuerung zulässt, einen entsprechenden Anteil an den Kosten aus.
  • Indonesien hingegen schlägt mit einem Kostenpunkt ab 6.200 Euro sehr viel stärker zu Buche, auch mit Flug und Begleitperson. Strenge Gesetzgebungen und Zeitpläne, dazu religiöse Vorgaben und unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Provinzen sind dafür verantwortlich.
  • Polen nimmt, nicht zuletzt dank der Nähe und ähnlicher Rechtsnormen, mit Kosten ab 1.600 Euro einen guten Platz ein.
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Unverbindliche Anfragen sind bei der Sargüberführung immer möglich, vor allem auch bei außereuropäischen Überführungen dringend empfohlen.
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Artikelbild: © Marko Bradic / Shutterstock