So haben Sie Erfolg bei der Kontoeröffnung trotz Schufa
Ein negativer Schufa-Eintrag hat dem ein oder anderen bei finanziellen Unternehmungen schon des Öfteren einen gehörigen Strich durch die Rechnung gemacht. Von einem Dispositionskredit ist dann gar nicht erst die Rede und jegliche Überziehung wir auch gar nicht erst geduldet. Kurz um, viele Banken hätten so jemanden lieber nicht mehr als Kunden und lassen ihn dies auch deutlich spüren. Dabei kann es auch anders gehen. Denn eine Kontoeröffnung trotz Schufa ist durchaus möglich.
Grundsätzlich darf das Kreditinstitut eine Kontoeröffnung nämlich nicht verweigern, da sonst gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen würde. Hierbei gilt allerdings zu beachten, dass es sich dabei um eine besondere Art des Girokontos handelt, die gerade für Menschen, die bereits ins Visier der Schufa geraten sind, geeignet ist. Seit dem 1. Juli 2007 haben Privatkunden nämlich ein Anrecht auf ein sogenanntes P-Konto. Das P im Namen zeigt hierbei an, dass es sich um ein Konto handelt, dass immer zwingend im Plus, das heißt mit einem positiven Guthaben geführt werden muss. Ansonsten unterscheidet sich das Konto allerdings kaum von einem regulären Sparkassenkonto.
Die Bedingung des positiven Guthabens bedeutet allerdings dennoch, dass der besagte Dispositionskredit oder eine geduldete Überziehung eben in der Tat entfallen. Dementsprechend können Überweisungen somit auch nur dann getätigt werden, wenn das Konto ausreichend und entsprechend gedeckt. Sollte das vorhandene Guthaben hingegen nicht ausreichen, so wird die Lastschrift wegen Nichteinlösung versagt. Leider bedeutet dies dann auch zusätzliche Kosten für den Kontoinhaber. Denn im Falle der zurückgewiesenen Überweisung oder Einzugsermächtigung muss dieser die Stornierungsgebühren voll tragen. Weiterhin können Zinskosten für die verspätete Bezahlung der Rechnung, die man per Überweisung begleichen wollte, hinzu kommen. Wer also einen negativen Eintrag bei der Schufa erst ein Mal hat, der muss gut mit seinem Geld haushalten lernen. Denn auf Absicherungsmechanismen der Banken kann man in diesem Falle nicht länger zurückfallen.
Zu guter Letzt sein noch erwähnt, dass das sogenannte P-Konto von reinen Privatbanken auch verweigert werden darf. Sofern Sie dies jedoch bei der gewünschten Kontoeröffnung bedacht haben, ist diese für jede natürliche Privatperson in Deutschland möglich. Auf ein Konto müssen Sie wegen eine Schufa-Eintragung also nicht verzichten, auf die kreditliche Absicherung seitens der Bank allerdings schon.
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