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Wie wende ich eine Privatinsolvenz ab?

Die Teuerungswellen in den vergangenen Jahren haben vermehrt dazu geführt, dass Schulden in der heutigen Zeit alles andere als eine Seltenheit sind. Während bei vielen Menschen die Rückzahlung zwar relativ schleppend aber doch voranschreitet, stehen einige Personen bereits vor der Privatinsolvenz. Alleine die Vorstellung an eine solche Situation bereitet vielen Menschen graue Haare und Angstzustände. Soweit muss es jedoch gar nicht erst kommen. Immerhin gibt es doch die ein oder andere Möglichkeit, um die drohende Insolvenz abzuwenden.

Natürlich gilt die Rückzahlung der Schulden als oberstes Gebot. Um mit der Tilgung auch ordentlich voranzukommen, wird ein ausgefeilter Schuldentilgungsplan benötigt. Weil eine Anfertigung eines solchen von vielen Menschen leider nicht ganz realistisch erstellt werden kann, gibt es die Möglichkeit sich an Dritte zu wenden. Unter anderem das Deutsche Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrtsorganisation oder die Diakonie haben mittlerweile eigene Einrichtungen auf die Beine gestellt, die insolvenzgefährdeten Personen kostenlos mit Rat zur Seite stehen. Vor allem weil diese Dienste keine weiteren Kosten verursachen, werden sie von zahlreichen Leuten dankend angenommen. Deshalb kann es unter Umständen auch mehrere Monate dauern, ehe ein erster Termin bereitsteht. Wer sich solange Zeit lassen kann und möchte, der sollte aber bereits eingangs erwähnen, dass für ihn eine Privatinsolvenz nicht in Frage käme.

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Sofern eine solche Hilfestellung nicht benötigt wird, sollte man sich aber zumindest über das Ausmaß der eigenen Schulden im Klaren sein. Anschließend steht der wohl härteste Gang bevor: Die Kontaktaufnahme mit den Gläubigern. Diesen muss auf einer sachlichen Ebene glaubhaft gemacht werden, wie schlecht es derzeit um die eigene Situation aussieht. Dabei muss schon vorab klar sein, dass die Reaktionen der einzelnen Gläubiger völlig unterschiedlich ausfallen können. Während sich die einen etwa gerade noch auf eine Ratenvereinbarung einlassen, gibt es an anderer Stelle möglicherweise sogar einen Forderungsverzicht zu erreichen.

Viele Schuldner machen zudem den Fehler, dass sie den Gerichtsvollzieher als direkte Bedrohung sehen. Dies ist aber gar nicht der Fall. Im Gegenteil: In vielen Fällen kann eine solche Person mit wichtigen Hinweisen oder Tipps zur Seite stehen und eventuell besänftigt auf die Gläubiger einwirken. Zumeist lassen sich die Gerichtsvollzieher auch auf Ratenvereinbarung ein. Wichtig ist hierbei aber, dass man sich selbst nicht zu viel zumutet. Sollte nämlich eine Rate nicht rechtzeitig bezahlt werden können, muss der Gerichtsvollzieher keine weiteren Ratenzahlungen mehr akzeptieren.

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Artikelbild: © Jeanette Dietl / Shutterstock